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Pressemitteilung

Leserbrief zur Meldung "Seehofer will Volksentscheide"

ein Beitrag zur sicher diskussionswürdigen Meldung „Seehofer will Volksentscheide“

Schöne Schlagzeile!

Doch die Realität ist anders.In Bayern beschneidet die CSU die seit 1946 geltenden Volksrechte immer wieder - u.a. durch Verkürzung der Eintragungszeit zu Volksbegehren und Auflösung 5000 „selbstverwalteter“ Gemeinden.
1997erschwerte sie die 1995 vom Volk beschlossenen kommunalen Bürgerentscheide. Und das zu 84% CSU-genehme Verfassungsgericht drehte 1999 den Satz „Mehrheit entscheidet“ um. Es beschloss ein Mindest- Ja
 und verbot  2000 auf Antrag der CSU-Regierung zwei Volksbegehren für faire Volksrechte. Eine bundesweite „Tradition der Bürgerbeteiligung“ sollte es schon seit 1949 geben. Denn das Grundgesetz sagt (unabänderbar!): „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus ... ausgeübt in Wahlen und Abstimmungen...“.
Doch statt eines Wahl-und Abstimmungsgesetzes beschlossen vor allem die C-Parteien nur ein Wahlgesetz. Sie berufen sich auf eine angeblich „repräsentative Demokratie“. Ist diese nicht so absurd wie bevormundete Mündigkeit– und „in der Krise, weil sie in Wahrheit keine Demokratie ist“ (Hans Herbert von Arnim)? „Nicht für jede Kleinigkeit“ Volksentscheide? Das regeln in einer wirklichen Demokratie nur die Bürger. Sie ermöglichen in der Schweiz 100000 Unterzeichnern einer Initiative (ca. 2,2% der Stimmberechtigten),ihr Anliegen direkt dem Volk vorzulegen.
Mit dieser Hürde statt 10% wären in Bayern alle gescheiterten Volksbegehren zugelassen worden. Ein Verfassungsgericht hat die Schweiz nicht. Denn das Volk ist die höchste Instanz. - Will Horst Seehofer all das? Dann setzt er fort, was die 1945 aus dem Schweizer Exil zurückgekehrten „Verfassungsväter“ wollten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kuhn

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