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Pressemitteilung

ÖDP an Landtagspräsidentin: Wie viele Abgeordneten-Büros sind Parteibüros?

„Keine saubere Trennung erkennbar!“

Finanzieren CSU- und SPD-Kreisverbände ihre Geschäftsstellen mit Mitteln aus dem Landtag? Diese Frage stellt sich bei einer Untersuchung der ÖDP im Nürnberger Land.
Mit dem Buch „Die Selbstbediener“ hat der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim die Debatte um Missbrauch von Steuergeldern in Bayern angeregt und zunächst die illegalen Arbeitsverträge bayerischer Abgeordneter mit Familienmitgliedern in den Mittelpunkt gestellt. Doch das stellt nicht den einzigen Kritikpunkt im Umgang mit Landtagsgeldern dar, wie sich auch im Nürnberger Land darstellen lässt. „Die gute Ausstattung der Landtagsabgeordneten mit aus Steuergeldern finanziertem Personal ist ausschließlich dazu da, die Parlamentsarbeit zu verbessern,“ stellt der ÖDP-Kreisverband Nürnberger Land fest.
Das scheint die CSU und SPD-Kreisverbände aber nicht zu stören, unter derselben Adresse und Telefonnummer der Landtagsabgeordneten ihre Kreisverbandsbüro zu betreiben.

Der CSU Kreisverband Nürnberger Land ist zu finden wie das Büro des MdL

Kurt Eckstein: Briver Allee 1, 91207 Lauf/Pegnitz, Telefon:  (09123)

12466.

Und dasselbe gilt für den SPD-Kreisverband und das Büro des MdL Dr. Thomas Beyer, beides zu finden am Marktplatz 34, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Tel. 09123/3440. Damit verschaffen sich CSU und SPD auf Kosten der Steuerzahler einen Vorteil gegenüber anderen nicht im Landtag vertretenen Parteien, die sich keine 30-Stunden-Kraft im Kreisverbandsbüro leisten können. Weil keine saubere Trennung erkennbar ist, sieht der ÖDP-Kreisvorstand den Vorwurf des Verwaltungswissenschaftler Hans-Herbert v. Arnim bestätigt: „Es besteht der Verdacht, dass unter dem Vorwand der Förderung der Parlamentsarbeit eine illegale Parteienfinanzierung stattfindet.“
ÖDP-Kreisvorsitzender Walter Stadelmann forderte deshalb inzwischen die Landtagspräsidentin Barbara Stamm in einem Schreiben auf, von allen Abgeordneten eine Klarstellung zu verlangen: „Vom Landtag bezahlte Mitarbeiter dürfen in keiner Weise für die örtliche oder überörtliche Parteiarbeit eingesetzt werden. Gleiche Büroadressen und identische Telefonnummern von Parteibüro und Stimmkreisbüro sind als Verdachtsmomente für eine unzulässige Nutzung zu werten! Deshalb muss hier eine Klarstellung erfolgen, die nicht die Steuerzahler belastet!“

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