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Pressemitteilung

ÖDP-Kreisverband reicht Verfassungs- beschwerde gegen ESM und Fiskalpakt ein

Der Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Walter Stadelmann, hat im Auftrag des Kreisvorstandes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt eingereicht.

Organisatoren der Verfassungsbeschwerde ist ein Bündnis um den Verein Mehr Demokratie. Insgesamt sind mittlerweile über 20.000 Beschwerden an Karlsruhe überreicht worden. „Es ist unsere staatsbürgerliche Pflicht, gegen die Aushöhlung der Demokratie die obersten Verfassungshüter anzurufen“, ergänzt Vorstandsmitglied Dieter Kuhn, Mitbegründer von Mehr Demokratie, sein Engagement. Verbunden mit der Beschwerde ist ein Eilantrag, der die
Ratifizierung der Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland vorerst stoppen soll. „Wenn die Verträge in Kraft treten, werden wichtige Souveränitätsrechte Deutschlands auf die europäische Ebene verlagert. Zudem soll ein nicht demokratisch legitimierter Gouverneursrat alle wichtigen Entscheidungen treffen“, erläutert ÖDP-Vorstandssprecher Carsten Schmotz
aus Lauf. Dies dürfe nur mit Zustimmung der deutschen Bürgerinnen und Bürger geschehen.
„Deshalb fordern wir eine Volksabstimmung über beide Verträge.Und wir sehen mit Skepsis,,dass bei der Zustimmung der Länder zum Fiskalpakt und ESM im Gegenzug den Kommunen finanzielle Mittel für Sozialausgaben zur Verfügung gestellt werden. Denn langfristig wird sich das als Bumerang erweisen, wenn bei Abruf der Gelder durch die EU immer weiter und schärfer in Deutschland gespart werden muss. Die Folgen für die Kommunen sind daher noch nicht absehbar“, befürchtet der Stellvertretende ÖDP-Kreisvorsitzende Norbert Spiegel.
„Durch die Eile, mit der die Verträge durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht wurden, hat der Bürger außerdem den Eindruck, dass jede Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Verträge vermieden werden soll. Wieder einmal hat die Kanzlerin ein Projekt als alternativlos erklärt und damit den öffentlichen Diskurs und die Einbindung der Bürger verhindert.“
Die ÖDP hofft nun auf eine weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Eilanträgen in Karlsruhe. „In der Vergangenheit hat sich Karlsruhe oft auf die Seite der Bürger und des Parlaments gestellt. Wir sind zuversichtlich, dass die Richter diese Linie beibehalten“, sagt der ÖDP-Kreisvorsitzende Stadelmann. Vertreten wird die Bürgerklage von der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und dem Staatsrechtler Prof. Christoph Degenhardt.

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